Gebotsverfahren

Unter dem Menüpunkt Ausschreibungen finden Sie Posten bzw. Palettenangebote, die im Gebotsverfahren angeboten werden. Um jeden Interessenten die gleiche Chance zu bieten, verkaufen wir die Posten bzw. Palettenangebote in einem Ausschreibungsverfahren. An diesem kann sich jeder Interessent, durch Abgabe eines Gebotes beteiligen. Das ausgeschriebene Material wird ab Standort angeboten. Den jeweiligen Standort entnehmen Sie bitte der Beschreibung des Angebotes. Eine Besichtigung, vor Gebotsabgabe wird empfohlen und ist nach vorheriger Terminabsprache möglich. Die Abholung kann durch den Kunden persönlich oder eines durch Ihm beauftragten Transportunternehmens erfolgen. Gebote sind grundsätzlich nur per Online-Gebot oder dem Fax-Gebotsschein zulässig. Mindestpreise werden nicht veröffentlicht, jeder Bieter obliegt es selbst die Höhe seines Gebotes festzulegen. Mit Abgabe Ihres Online-Gebotes akzeptieren und bestätigen Sie unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Sofortverkauf

Unter dem Menüpunkt Sofortkauf finden Sie ausgewählte Einzelbestände bzw. Restposten, die Sie sofort und ohne Abgabe eines Gebotes, in Höhe des angegebenen Preises erwerben können. Wenn Sie Interesse an mehreren Einzelpositionen haben, setzen Sie sich vor Kauf mit uns in Verbindung. Den jeweiligen Artikelstandort entnehmen Sie bitte der Beschreibung des Angebotes. Eine Besichtigung, vor Kauf wird empfohlen und ist nach vorheriger Terminabsprache möglich. Den Zustand des jeweiligen Artikels entnehmen Sie bitte der ausfürlichen Beschreibung. Mit Kauf eines Sofortverkauf Artikels akzeptieren Sie unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Auf einen Blick:

  • Der Verkauf erfolgt ab Lager (die entsprechenden Lagerorte sind jeweils in den Angeboten angegeben)
  • Bei den angebotenen Waren handelt es sich um gebrauchte Güter, die teilweise aus Altersgründen ausgemustert wurden. Ein Verkauf defekter oder „Zustand unbekannter“ Güter erfolgt nicht. Alle Waren werden vor Bekanntmachung getestet und eine ausführliche Artikelbeschreibung in den Angeboten angegeben. Der Verkauf erfolgt zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die Sie hier einsehen können.
  • Alle Gebote sind brutto abzugeben, inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer in Höhe von 19%. Weitere Aufschläge oder Aufgelder werden nicht hinzugerechnet.
  • Mindestpreise werden nicht veröffentlicht, die Höhe seines Gebotes bestimmt jeder Bieter selbst. Wir sind nicht verpflichtet Gebote zu jedem Preis anzunehmen.
  • Der Höchstbieter erhält bei angemessener Gebotshöhe den Zuschlag und eine Auftragsbestätigung und Rechnung.
  • Der Rechnungsbetrag muss innerhalb von 7 Tagen bei uns Eingegangen sein. Anschließend erhält der Käufer eine Abholvollmacht, die Ihn verpflichtet, die Waren innerhalb von vier Wochen ab Rechnungsdatum abzuholen. Nach Bezahlung und Übergabe gehen die Waren in das Eigentum des Käufers über. Eine Bezahlung bei Abholung ist nach vorheriger Absprache möglich.

FAQ

F: Was wird verkauft?
A: Grundsätzlich bewegliche Güter aus dem EDV/IT Bereich, dass betrifft PCs, Monitore, Drucker, Workstations, Server, Telekommunikationsanlagen.
F: Wo lagert das ausgeschriebene Material?
A: Den Lagerort entnehmen Sie bitte der ausführlichen Beschreibung zum jeweiligen Angebot.
F: Kann ich etwas zum Zustand des Materials erfahren?
A: In der Beschreibung zum jeweiligen Angebot finden Sie eine ausführliche Beschreibung zum jeweiligen Zustand der angebotenen Posten. Sie können uns ebenfalls telefonisch erreichen.
F: Wann kann ich das Material besichtigen?
A: Sie können die Posten jeweils zur regulären Geschäftszeit besichtigen, es muss allerdings vor Besichtigung ein Termin telefonisch vereinbart werden.
F: Wie hoch ist der Mindestpreis, was muss ich bieten?
A: Mindestpreise werden nicht veröffentlicht. Jeder Bieter kann sich aber telefonisch anhand bisheriger Verkäufe unverbindlich orientieren.
F: Kann ich vor Gebotsabgabe erfahren, ob Gebote und in welcher Höhe vorliegen?
A: Nein, eingehende Gebote bleiben bis zum Gebotseröffnungstermin unter Verschluss.
F: Kann ich Gebote auch per Mail abgeben?
A: Nein, wegen der mangelnden Authentizität ist dies nicht möglich. Gebote werden nur per Online-Bieten oder per Fax-Gebotsschein akzeptiert.
F: Sind grundsätzlich Aufgelder zum Gebotspreis zu zahlen?
A: Nein, zum Gebotspreis kommen keine weiteren Gebühren oder Aufgelder.
F: Wie erfahre ich, ob ich den Zuschlag erhalten habe?
A: Der Höchstbieter wird innerhalb von 24 Stunden per E-Mail benachrichtigt und erhält innerhalb von 3 Werktagen eine schriftliche Benachrichtigung mit Auftragsbestätigung und Rechnung.
Haben Sie weitere Fragen rufen Sie uns an oder schreiben Sie eine E-Mail.